Corona

Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern

Am 20.03.2020 hat Ministerpräsiden Markus Söder eine Ausgangsbeschränkung für Bayern ausgesprochen diese ist über eine Allgemeinverfügung geregelt.

Wie in den Medien bereits mitgeteilt, wird ab Montag den 27.April 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei Einkäufen eingeführt. Da in Bayern bereits Brandeinsätze in Zusammenhang mit der Reinigung von Masken verzeichnet werden, möchte wir auf folgende Punkte hinweisen:

  • Viele Masken haben Drahtbügel im Nasenbereich verarbeitet. Daher dürfen diese NICHT zur Reinigung in die Mikrowelle. Durch das Metall kann eine Funkenbildung hervorgerufen werden, welche die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen.

  • Es reicht aus, die Masken zu bügeln oder bei 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen


Wenn sie diese Punkte berücksichtigen, können sie die Masken im Anschluss wiederverwenden. Bitte halten sie trotz der Gesichtsmaske weiterhin die Abstandsregeln ein und bleiben sie Gesund

Alles wichtige auf einem Blick

Gemeinde Iffeldorf

Die Gemeinde Iffeldorf stellt auf ihrer eigenen Homepage einige Informationen zu Verfügung.

Gemeinschaftlich mit der Nachbarschaftshilfe wurde ein Einkaufsdienst für zu schützende Risikogruppen organisiert.